FAQ
Das Strahlenschutzrecht ist sehr komplex und für den Laien nicht leicht zu durchschauen. Wir haben daher die häufigsten Fragen unserer Kursinteressenten für Sie zusammengefasst. Finden Sie hier die passende Information nicht, können Sie uns natürlich auch gerne über das Kontaktformular oder telefonisch Ihre Fragen stellen.
Frage | Stichwort | Antwort | Verweis | |
Was bedeuten Ihre Kürzel? | Kurscodes | AK FK SK HNO MKG ANG CRA SKL | Aktualisierung Fachkunde Spezialkurs Hals-Nasen-Ohren-Diagnostik Mund-, Kiefer- Gesichts-Diagnostik Gefäßdiagnostik Schädeldiagnostik Skelettdiagnostik | Wenn Sie im Veranstaltungskalender einen Kurs anwählen, wird Ihnen die Zielgruppe dargestellt. |
Wer benötigt die DVT-Fachkunde | DVT-Fachkunde | |||
Wie erwerbe ich die DVT-Fachkunde? | DVT-Fachkundeerwerb | Roadmap | ||
Welche beruflichen Voraussetzungen benötige ich für den Erwerb der DVT-Fachkunde? | DVT-Fachkundeerwerb | Der Fachkundeerwerb nach der Fachkunde-Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin nach RöV oder StrlSchV ist auf Grundlage der Berufsausbildung approbierten Medizinalpersonen (Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten vorbehalten.Erst wenn Sie die prinzipielle Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, können Sie darauf aufbauend, die DVT-Fachkunde erwerben. | ||
Ich besitze die Fachkunde im Strahlenschutz noch nicht. Wie muss ich vorgehen? | Fachkunde Strahlenschutz | Für den grundsätzlichen Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz benötigen Sie verschiedene Kurse, die wir über das Zentrum für angewandte radiologische Forschung anbieten. link ZARF FAQ | ZARF Webseite | |
Muss die DVT-Fachkunde aktualisiert werden? | Aktualisierung | Die DVT-Fachkunde muss nach 5 Jahren aktualisiert werden. | ||
Welche Frist gilt für die Aktualiserung? | Aktualisierungs-frist | Nach § 18a RöV bzw. § 30 StrlSchV muß die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden. Der Nachweis über die Aktualisierung ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen. Die zuständige Stelle kann, wenn der Nachweis der Aktualisierung nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird, die Fachkunde entziehen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen. Es gilt das Datum des Kurszertifikates, bzw. das Datum der Fachkundeanerkennung der Ärztekammer (Urkunde Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz). | ||
Was ist zu beachten, wenn ich meine 5 Jahres-Frist überschritten habe? | Frist-überschreitung | Grundsätzlich beträgt die Aktualisierungsfrist für Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz 5 Jahre nach Fachkunde- bzw. Kenntniserwerb bzw. letzter Aktualisierung der Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz. Welche Maßnahme geeignet ist, bei Fristversäumnis die Fachkunde oder Kenntnisse wieder zu erlangen, liegt im Ermessensspielraum der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die verbindliche Klärung hierzu muss der Kursteilnehmer vor dem Kursbesuch mit seiner zuständigen Behörde oder Ärztekammer regeln. Neben besonderen, nicht bundeseinheitlich geregelten Sonderkursen zur Wiedererlangung der Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz kann die Wiedererlangung der Fachkunde durch den Besuch von Spezialkursen im Strahlenschutz (z.B. Röntgendiagnostik oder Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen) mit der Ärztekammer vereinbart werden. | ||
Welche Frist muss ich für die Beantragung der Fachkunde beachten? | Frist Fachkundeerwerb | Wenn nicht innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreichen Abschluss des bzw. der Kurse eine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit. | ||
Wo gelten die erworbenen Zertifikate? | Gültigkeit Zertifikate | Alle von uns ausgestellten Zertifikate gelten bundesweit. | ||
Muss ich eine Prüfung absolvieren? | Prüfung | Kursveranstalter dürfen eine Bescheinigung über den regelmäßigen und erfolgreichen Besuch des betreffenden Kurses nur ausstellen, wenn sie sich durch eine grundsätzlich schriftlich durchzuführende Prüfung überzeugt haben, dass der Kursteilnehmer über das erforderliche Gesetzeswissen sowie über das für die Tätigkeit sonst erforderliche Wissen im Strahlenschutz verfügt. Wir führen die Prüfung rechtlich verbindlich mit dem TED-System (iml-ConnectorTM ) im Multiple-Choice Verfahren durch. | mehr dazu unter Kursphilosophie |